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EnEV 2009 tritt in Kraft

Am 18.03.2009 hat die Bundesregierung die Novellierung der EnEV 2009 beschlossen. Diese trat am 01.10.2009 in Kraft. Somit bleibt den am Bau Beteiligten etwas Zeit, um sich den neuen Regeln anzupassen. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.

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EnEV und Energieausweise

Nach der Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Abhängig ist die Wahl der Berechnungsgrundlage von der Anzahl der Wohneinheiten im betreffenden Gebäude sowie dessen energetischer Zustand:

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Stock- und Schimmelbildung in Wohnräumen

Problem: Hinter Möbeln, Verkleidungen und schweren Vorhängen können Wärme und Luft nicht richtig zirkulieren. Problematisch sind Außenwände.

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